Durch den Beschluss der Republikanischen Sonderkommission zur Ausarbeitung eines Maßnahmenprogramms zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung des Coronavirus auf dem Territorium der Republik sind in Usbekistan ab dem 20. Februar dieses Jahres internationale Ausstellungen und Messen unter strikter Einhaltung erlaubt mit den Anforderungen der hygienischen und epidemiologischen Standards und der obligatorischen Abstimmung mit dem Ministerium für Investitionen und Außenhandel sowie dem Gesundheitsministerium Bei der Organisation internationaler Ausstellungen und Messen werden folgende Anforderungen festgelegt:
– Der Veranstalter ist verpflichtet, die Kontrolle über die Einhaltung der epidemiologischen Verfahren in allen Phasen der auf dem Territorium der Republik organisierten Veranstaltungen unter Beteiligung der Mitarbeiter der sanitären und epidemiologischen Dienste auf vertraglicher Basis sicherzustellen;
– alle Besucher der Veranstaltungen müssen eine Schutzmaske oder Atemschutzmaske tragen;
– am Eingang der Veranstaltung müssen alle Besucher das Verfahren zur Temperaturmessung mit Pyrometern durchlaufen, während Personen mit Fieber oder Anzeichen von Infektionskrankheiten keinen Zutritt zur Veranstaltung haben;
– die Breite der Übergänge zwischen den Expositionen sollte mindestens 3 Meter betragen;
– Lüftungsanlagen an Veranstaltungsorten sollen das Vorherrschen der Zuluft gegenüber der Abluft sicherstellen.
Wir erinnern daran, dass mit der Resolution des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan „Über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion“ vom 23. März 2020 alle Arten von öffentlichen Veranstaltungen, einschließlich Ausstellungen und Messen, in der Republik ausgesetzt wurden.